Arbeits­medizinische Untersuchung

Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

G 20, G 24, G 25, G 26, G 35,
G 37, G 41, G 42, … – Die alten G-Untersuchungen

Alte G-Untersuchungen als Leitlinie für analoge Vorsorge- oder Untersuchungsanlässe

Arbeits­medizinische
Eignungs­unter­such­ungen nach
rechtlichen Vorschriften

The Caring Company bietet Eignungsuntersuchungen nach rechtlichen Vorschriften oder auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Eignungsuntersuchungen nach rechtlichen Vorschriften sind beispielsweise die Feststellung der gesundheitlichen Fahrtauglichkeit nach Fahrerlaubnisverordnung, kurz FEV, oder die Untersuchung nach Strahlenschutzverordnung, kurz StrISchV. The Caring Company bietet auch Eignungsuntersuchungen an, für die der Arbeitsmediziner besondere Ermächtigungen erwerben muss.

Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sollen Eignungsuntersuchungen durchgeführt werden, die nicht ausdrücklich durch ein Gesetz oder eine Vorordnung vorgesehen sind, dann vereinbaren Unternehmer und Mitarbeiter oder Betriebsrat manchmal gemeinsam besondere Eignungsuntersuchungen. So können beispielsweise konkrete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Mitarbeiters, der einer besonders gefährdenden Tätigkeit nachgeht, Anlass für eine Eignungsuntersuchung laut einer solchen Vereinbarung sein. Ihr Betriebsarzt berät Sie gerne zu den Möglichkeiten der Arbeitsmedizin bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Mitarbeitern hinsichtlich der in Ihrem Unternehmen in Frage kommenden Tätigkeiten.

G 20, G 24, G 25, G 26, G 35, G 37, G 41, G 42, … – Die alten G-Untersuchungen

G20 Untersuchung, G24 Untersuchung, G25 Untersuchung, G26 Untersuchung, G35 Untersuchung, G37 Untersuchung, G41 Untersuchung, G42 Untersuchung … Die G Untersuchung ist vielen Unternehmern und Mitarbeitern noch gut im Gedächtnis. Vor der Einführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung, kurz ArbMedVV, galten die G-Untersuchungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Muss und forderten vom Unternehmer, eine Beurteilung der gesundheitlichen Eignung seiner Mitarbeiter durch einen arbeitsmedizinischen Dienst vornehmen zu lassen. Heute können die von der DGUV veröffentlichten inhaltlichen Empfehlungen zu den so genannten G-Untersuchungen vom Betriebsarzt teilweise noch als inhaltliche Leitlinie für analoge Vorsorge- oder Untersuchungsanlässe herangezogen werden – beispielsweise:

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