Grundbetreuung

Wir bieten Ihnen als Ihr Betriebsarzt eine umfassende Grundbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, begleiten Sie bei Begehungen und erarbeiten mit Ihnen ein Konzept zum Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten. Mit maßgeschneiderten Lösungen helfen wir, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu fördern.

Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot…

Gefährdungs­beurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Teil der Beratung durch unseren Betriebsarzt im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie dient der systematischen Analyse und Bewertung von Arbeitsplätzen, um potenzielle Gesundheitsrisiken zu erkennen und zu minimieren. Durch gezielte Maßnahmen und präventive Strategien schützt die Gefährdungsbeurteilung Ihre Beschäftigten vor Unfällen und Krankheiten. Unser Betriebsarzt unterstützt Sie bei der effektiven Umsetzung dieser Pflichtaufgabe.

Arbeitsschutz­ausschuss-Sitzung (ASA)

Die Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA) nimmt eine wichtige Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz ein. Sie ermöglicht den regelmäßigen Austausch zwischen Arbeitgeber, Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, um Arbeitsbedingungen zu optimieren und Risiken zu minimieren. Wir unterstützen Sie bei der effizienten Durchführung der ASA und der Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds.

Betriebs- und Arbeits­platz­begehungen

Arbeitsschutz­begehungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeits­sicherheit und dem Betriebsarzt sind ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeits­schutzes. Sie dienen der systematischen Überprüfung der Arbeits­plätze auf Sicherheits- und Gesundheits­risiken. Durch regelmäßige Begehungen mit unserem Betriebsarzt können Gefahren frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergriffen werden. Wir unter­stützen Sie dabei, effektive Arbeits­schutz­begehungen durchzuführen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

BEM – Betriebliches Eingliederungs­management

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiger Prozess zur Unterstützung von Beschäftigten nach längerer Krankheit. Hierbei spielt der Betriebsarzt als Berater von Arbeitgeber und Beschäftigtem eine wichtige Rolle. Das BEM zielt darauf ab, die Rückkehr in den Arbeitsalltag zu erleichtern und eine nachhaltige Reintegration zu fördern. Wir unterstützen Sie dabei, individuelle BEM-Maßnahmen zu entwickeln, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten zu stärken. Durch gezielte Beratung und Maßnahmen helfen wir, bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen zu berücksichtigen und ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Rückkehr zur Arbeit erfolgreich gestaltet.

Unfallverhütung

Unfallverhütung und Unfallanalyse sind zentrale Aspekte des betrieblichen Arbeitsschutzes. Auch hier ist unser Betriebsarzt mit eingebunden. Sie zielen darauf ab, Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Durch Unterweisungen der Beschäftigten, regelmäßige Re-Evaluationen und die Analyse vergangener Unfälle wird die Sicherheit der Mitarbeiter erhöht. Wir unterstützen Sie dabei, wirksame Strategien zur Unfallverhütung und -analyse zu entwickeln und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Beratung zu rechtlichen Anforderungen

Die Beratung zu rechtlichen Pflichten durch unseren Betriebsarzt ist ein essenzieller Bestandteil des betrieblichen Arbeits­schutzes. Sie hilft Unternehmen, die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen und umzusetzen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Wir unter­stützen Sie durch unsere betriebs­ärztliche Betreuung dabei, alle relevanten rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, von der Gefähr­dungs­beurteilung bis zur Einhaltung der Vorschriften für arbeits­medizinische Vorsorge. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen rechtlich abgesichert ist und ein gesundes Arbeits­umfeld bietet.