Vorsorgen und Unter­suchungen – faire Pauschal­pakete

Wir bieten Ihnen faire Pauschalpakete für arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen an. Vertrauen Sie auf unsere transparenten Preise und maßgeschneiderte Lösungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Beschäftigten optimal unterstützen. Unsere Terminvergabe ist kurzfristig und unkompliziert. Untenstehend finden Sie Beispiele unserer häufigsten arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen. Gerne kann unser Betriebsarzt auch darüber hinaus sämtliche arbeitsmedizinischen Untersuchungen im Rahmen der rechtlichen Vorschriften für Sie anbieten.

Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot…

Alle ehemaligen G-Untersuchungen

Heute im allgemeinen unternehmerischen Sprachgebrauch noch häufig verwendet, wurden die alten G-Untersuchungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) inzwischen durch (teilweise inhaltlich ähnliche) arbeitsmedizinische Vorsorgen gemäß arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und DGUV-Empfehlungen abgelöst. Sämtliche arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen können von unserem Betriebsarzt durchgeführt werden. Nichtsdestotrotz finden Sie die noch gängigen Synonyme nachfolgend aufgelistet – bei Bedarf berät unser Betriebsarzt Sie gerne zu den inzwischen verwendeten Untersuchungs-Bezeichnungen passend zu den in Ihrem Unternehmen vorliegenden Tätigkeiten und Expositionen:

G 1.1 Quarzhaltiger Staub
G 1.2 Asbestfaserhaltiger Staub
G 1.3 keramikfaserhaltiger Staub
G 1.4 Staubbelastung
G 2 Blei
G 3 Bleialkyle
G 4 Gefahrstoffe, die Hautkrebs verursachen können
G 5 Glycerintrinitrat (Nitroglycerin)
G 6 Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff)
G 7 Kohlenmonoxid
G 8 Benzol
G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen
G 10 Methanol
G 11 Schwefelwasserstoff
G 12 Phosphor (weißer)
G 13 Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)
G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen)
G 15 Chrom VI – Verbindungen
G 16 Arsen oder seine Verbindungen
G 17 Künstliche optische Strahlung
G 18 1,1,2,2-Tetrachlorethan (Pentachlorethan)
G 20 Lärm
G 21 Kälte
G 22 Säureschäden der Zähne
G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen
G 24 Hauterkrankungen ohne Hautkrebs
G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G 26.1 Atemschutzgeräte der Gruppe 1
G 26.2 Atemschutzgeräte der Gruppe 2
G 26.3 Atemschutzgeräte der Gruppe 3 (schwerer Atemschutz)
G 27 Isocyanate
G 28 Arbeiten in sauerstoff-reduzierten Bereichen
G 29 Benzolhomologe (Toluol, Xylol)G 30 Hitzearbeiten
G 31 Überdruck
G 32 Cadmium und seine Verbindungen
G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
G 34 Fluor oder seine Verbindungen
G 35 Arbeitsaufenthalt in klimatisch belastenden Gegenden
G 36 Vinylchlorid
G 37 Bildschirmarbeitsplätze
G 38 Nickel oder seine Verbindungen
G 39 Schweißrauche
G 40 Krebserzeugende Gefahrstoffe
G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
G 43 Biotechnologie
G 44 Buchen- und Eichenholzstaub
G 45 Styrol
G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems

Arbeits­medizinische Vorsorgen (ArbMedVV)

Wir bieten arbeits­medizinische Vorsorge­unter­suchungen gemäß der ArbMedVV an. Diese Unter­suchungen sind ent­scheidend für den Schutz der Gesund­heit der Beschäftigten und helfen, berufs­bedingte Erkrankungen früh­zeitig zu erkennen. Vertrauen Sie auf die Expertise unseres Betriebsarztes, um die gesetz­lichen Vorgaben zu erfüllen und das Wohl­befinden Ihrer Beschäf­tigten zu fördern.

Eignungs­beur­teilungen

Eignungs­unter­suchungen nach DGUV-Empfehlungen werden auf Ihren Wunsch eben­falls durch unseren Betriebsarzt durch­geführt, um die gesund­heitliche Eignung Ihrer Beschäf­tigten für spezifische Tätig­keiten zu bewerten. Diese Unter­suchungen können dabei helfen sicher­zu­stellen, dass Ihre Beschäf­tigten die Anfor­derungen ihrer Position erfüllen können.

Führerschein-Unter­suchungen (FEV)

Als Facharzt für Arbeits­medizin ist unser Betriebsarzt auch berechtigt, ärztliche Gutachten gemäß der Fahr­er­laubnis-Verordnung (FEV) auszu­stellen. Diese Gutachten werden von den Behörden gefordert, um die gesund­heit­liche Eignung von Fahrern zu prüfen und sicher­zu­stellen, dass die Beschäftigten sicher am öffentlichen Straßen­verkehr teil­nehmen können. Regel­mäßig erneuert werden müssen die Erlaub­nisse zum Führen von LKW, Taxi, Bus bzw. der Personen­be­förder­ungs-Schein.

Unter­suchung nach Strahlen­schutz­ver­ordnung (StrSchV)

Wir führen auch Tauglich­keits­unter­suchungen nach der Strahlen­schutz­ver­ordnung (StrlSchV) durch, um die gesund­heit­liche Eignung von Beschäf­tigten, die mit ioni­sierender Strahlung arbeiten, zu bewerten. Diese Unter­suchungen sind für Mit­arbeiter in bestimmten Bereichen vorge­schrieben. Gerne berät unser Betriebsarzt Sie!

Offshore-Tätigkeiten (AWMF)

Unser Betriebsarzt führt für Sie auch Offshore-Tauglich­keits­unter­suchungen gemäß der AWMF-Leit­linie durch. Diese Unter­such­ungen sind häufig Vor­aus­setzung, um im Offshore-Bereich ein­ge­setzt zu werden und dabei die gesund­heit­liche Eignung von Beschäf­tigten in der Offshore-Industrie zu gewähr­leisten und Risiken zu mini­mieren. Rufen Sie für weitere Infor­mationen zu unseren Dienst­leis­tungen gerne an!