Betriebliches
Eingliederungs­management (BEM)

Die Rolle des Betriebsarztes im Betrieblichen Eingliederungs­management (BEM)
Das BEM als Chance für Unternehmen und Mitarbeiter

Ziel des Betrieblichen Eingliederungs­managements:

Arbeitsunfähigkeit verkürzen und vorbeugen sowie den Arbeitsplatz erhalten

Der Betriebsarzt hilft dem Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Plicht gemäß dem Sozialgesetzbuch, einem für längere Zeit arbeitsunfähigen Mitarbeiter ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anzubieten. Ziel ist es immer, die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters zu verkürzen und in Zukunft möglichst zu verhindern – eine Win-Win-Situation für alle Sozialpartner, den Mitarbeiter und das Unternehmen. Hierzu können Betriebsärzte zusammen mit allen Beteiligten den Ist-Zustand analysieren und vielversprechende Maßnahmen vorschlagen, um eine möglichst rasche Wiedereingliederung in die gewohnte Tätigkeit zu ermöglichen.

Die Rolle des Betriebsarztes im Betrieblichen Eingliederungs­management (BEM)

Gespräche zwischen Betriebsarzt und Mitarbeiter im Vorfeld zum eigentlichen BEM-Gespräch finden im vertraulichen Rahmen statt. Abhängig von der Tätigkeit des Mitarbeiters und dem Ergebnis des Gespräches kann dem Mitarbeiter eine angemessene betriebsärztliche Untersuchung angeboten werden. Der Arbeitsmediziner berät den Mitarbeiter dann, bezogen auf das Anforderungsprofil der zuletzt ausgeübten Tätigkeit und den Grund der Arbeitsunfähigkeit, welche Maßnahmen dieser dem Arbeitgeber vorschlagen sollte, um das Risiko einer (weiteren) Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren. In Frage kommen häufig die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell oder technische sowie organisatorische Anpassungen des Arbeitsplatzes. Im weiteren Verlauf des BEM-Verfahrens steht der Betriebsarzt, unter Wahrung seiner ärztlichen Schweigepflicht, als Berater für alle Beteiligten zur Verfügung.

Das BEM als Chance für Unternehmen und Mitarbeiter

Das BEM ist ein erfahrungsgemäß wirksames Instrument zur Reduktion der Arbeitsunfähigkeitszeiten eines Unternehmens. Mitarbeiter und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen von einer zielgerichteten Durchführung des ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen BEM-Verfahrens. So werden nicht bloß zusätzliche Kosten vermieden, sondern die unternehmerische Fürsorge führt zu noch mehr Zufriedenheit und somit nachhaltiger Sicherung der Leistungsfähigkeit Ihrer wichtigsten Ressource – Ihrer Mitarbeiter.

Unsere Stärken – Ihre Vorteile

Wir freuen uns auf Sie

Gleich kostenloses Erstgespräch mit einem Betriebsarzt vereinbaren. Nach dem Gespräch werden wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin gerne ein unverbindliches Angebot zukommen lassen.