Betriebs­ärztliche Betreuung
nach DGUV Vorschrift 2

Grundbetreuung und Betriebsspezifische Betreuung gemäß der DGUV V2 durch den Betriebsarzt

Ermittlung der Einsatzzeit des Betriebsarztes für die Grund- und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2

Der Betriebsarzt betreut Sie umfassend – auch über die DGUV V2 hinaus

Rechtssicherheit durch betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2)

The Caring Company ist mit ihren Betriebsärzten in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gerne bei Fragen zur rechtssicheren Gestaltung einer betriebsärztlichen Betreuung Ihres Unternehmens für Sie da. Unsere Arbeitsmediziner und Betriebsärzte sind vertrauensvolle Partner gemäß DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) und anderer rechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus ist Ihr Betriebsarzt aber auch der Experte für arbeitsmedizinische Untersuchung (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Einstellungsuntersuchung, Eignungsuntersuchung), wir bieten Impfungen durch den Betriebsarzt an, und unsere Betriebsärzte unterstützen Sie bei der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) – und Vieles mehr.

Grundbetreuung und Betriebsspezifische Betreuung gemäß der DGUV V2 durch den Betriebsarzt

Die DGUV V2 sieht vor, dass Unternehmen einem Arbeitsmediziner die Aufgaben eines Betriebsarztes für ihr Unternehmen übertragen. Hierbei wird zwischen einer allgemeinen grundlegenden Betreuung, genannt Grundbetreuung, und einer auf die besonderen Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens abzielenden betriebsspezifischen Betreuung unterschieden. Hinzu kommen Unternehmerpflichten in Verbindung mit anderen rechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung durch den Betriebsarzt nach Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung, kurz ArbMedVV.

Ermittlung der Einsatzzeit des Betriebsarztes

Grundbetreuung nach DGUV V2:

In der DGUV V2 findet sich eine Tabelle mit Zuordnungen von Betrieben unterschiedlicher Wirtschaftszweige zu einer Mindest-Stunden-Anzahl pro Mitarbeiter und Jahr für die gesamte Grundbetreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Von dieser Mindeststundenzahl entfallen mindestens 20 Prozent oder 0,2 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr auf den Betriebsarzt.

Betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2:

Der Unternehmer ist gehalten, nach Beratung durch den Betriebsarzt und der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, die bei ihm im Betrieb vorkommenden Beratungsanlässe zu analysieren und die notwendige betriebsspezifische Betreuungs-Stunden-Anzahl für den Betriebsarzt zu ermitteln. The Caring Company hilft Ihnen gerne bei der individuellen und bedarfsgerechten Planung Ihrer Betreuung.

Der Betriebsarzt betreut Sie
umfassend – auch über die DGUV V2 hinaus

Der Betriebsarzt in Hamburg erledigt im Rahmen der Betreuung für Sie und Ihre Mitarbeiter auch arbeitsmedizinische Aufgaben, die nicht Teil der Einsatzzeiten gemäß der DGUV V2 sind, weil sie nicht zu den im Arbeitsschutz geforderten Maßnahmen zählen. Im Rahmen des betriebsärztlichen Betreuungsvertrages oder als arbeitsmedizinische Einzelleistung können Unternehmer und Mitarbeiter von dem großen Portfolio arbeitsmedizinischer Leistungen profitieren.

Unsere Stärken – Ihre Vorteile

Wir freuen uns auf Sie

Gleich kostenloses Erstgespräch mit einem Betriebsarzt vereinbaren. Nach dem Gespräch werden wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin gerne ein unverbindliches Angebot zukommen lassen.